Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen mit LaPfaff unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit der Terminvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.
§1 Leistungen und Einschränkungen
LaPfaff bietet die Gestaltung und Ausführung von Tätowierungen an. Sämtliche Entwürfe, Zeichnungen und kreativen Arbeiten bleiben geistiges Eigentum von LaPfaff.
Es werden ausschließlich volljährige Personen ab 18 Jahren tätowiert. Nicht tätowiert werden Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, schwangere oder stillende Personen sowie Personen, die blutverdünnende Medikamente einnehmen oder bei denen aus gesundheitlichen Gründen ein erhöhtes Risiko besteht.
LaPfaff behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kunden oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Das Kopieren oder Nachstechen fremder Vorlagen ist ausgeschlossen. Es wird – sofern möglich – stets eine individuelle Vorlage auf Basis der Kundenwünsche und im Stil von LaPfaff erstellt.
Detaillierte Entwürfe oder Vorlagen werden vor dem Termin weder erstellt noch herausgegeben. Für den Termin wird eine grobe Skizze vorbereitet, die gemeinsam mit dem Kunden vor Ort besprochen, angepasst und finalisiert wird.
Begleitpersonen sind aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht erwünscht. Minderjährige Personen dürfen das Studio nicht betreten.
§2 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, LaPfaff vor dem Termin vollständig und wahrheitsgemäß über alle gesundheitlich relevanten Umstände zu informieren, insbesondere über ansteckende Krankheiten (z. B. HIV, Hepatitis), Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamenteneinnahme oder sonstige gesundheitliche Risiken (z. B. Epilepsie).
Unterlässt der Kunde diese Angaben oder macht falsche Angaben, übernimmt LaPfaff keine Haftung für daraus entstehende Komplikationen oder Schäden.
Der Kunde verpflichtet sich, die von LaPfaff erteilten Pflege- und Verhaltensempfehlungen gewissenhaft einzuhalten, bis das Tattoo vollständig abgeheilt ist.
Nachstechen
Ein Nachstechen ist kostenfrei, wenn es im Rahmen eines bestehenden Folgetermins nach vorheriger Absprache erfolgt.
Wird ein separater Termin ausschließlich zum Nachstechen vereinbart, fallen Materialkosten in Höhe von mindestens 35 € an.
Bei unsachgemäßer Nachbehandlung durch den Kunden können zusätzliche Kosten entstehen.
§3 Terminvereinbarung, Terminkaution und Ausfallhonorar
Mit der Terminvereinbarung kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zustande.
Zur Sicherung des Termins wird eine Terminkaution von mindestens 50 € erhoben. Diese wird mit dem Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet.
Die Terminkaution ist unmittelbar nach der Terminvereinbarung per Echtzeit-Überweisung oder PayPal zu zahlen. Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich. Erfolgt kein Zahlungseingang, wird der Termin wieder freigegeben.
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden wird die Terminkaution einbehalten.
Zusätzlich ist LaPfaff berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 100 % des vereinbarten bzw. geschätzten Sitzungspreises zu verlangen, da der Termin kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass LaPfaff kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist (§ 615 BGB).
Bei rechtzeitiger Absage (mindestens 48 Stunden vor dem Termin) wird die Terminkaution ausschließlich dann auf einen neuen Termin angerechnet, wenn der Kunde direkt im Zusammenhang mit der Absage einen Ersatztermin vereinbart. Erfolgt keine unmittelbare Vereinbarung eines Ersatztermins, verfällt die Terminkaution.
Eine Weitergabe des Termins an Dritte ist unzulässig. Eine Auszahlung der Terminkaution ist ausgeschlossen.
§4 Preise
Der Mindestpreis für eine Tätowierung beträgt 100 €, unabhängig von Größe oder Motiv.
Der endgültige Preis richtet sich nach Größe, Aufwand und benötigter Zeit und wird nach der Sitzung festgelegt. Vorab erhält der Kunde eine unverbindliche Preisschätzung.
Für eine Tagessitzung gilt ein Festpreis von 750 €. Abzüglich der Terminkaution ergibt sich ein Restbetrag von 700 €, der am Sitzungstag zu zahlen ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Absprache.
§5 Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar und in voller Höhe direkt nach jeder Sitzung.
§6 Haftungsausschluss
LaPfaff haftet nicht für gesundheitliche Reaktionen oder Folgeschäden, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere bei individuellen körperlichen Reaktionen, allergischen Reaktionen oder bei Nichtbeachtung der Pflegehinweise.
Eine Haftung besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Kunde bestätigt mit der Terminvereinbarung, dass die Tätowierung auf eigenen Wunsch erfolgt und ihm die gesundheitlichen Risiken bewusst sind.
